BVfK-Wochenendticker 12. August 2017

  kompetent - kritisch - konstruktiv

- exklusiv für BVfK-Mitglieder -

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Warum habt ihr die Verbände nicht vorher um Rat gefragt?

 

Ein Unternehmerverband muss die Prinzipien der freien Marktwirtschaft vertreten. 

 

Für EU-Importe gilt die Diesel-Förderung nicht. 

 

In der Veränderung liegt die Chance. 

 

Fragen und Antworten zum roten Kennzeichen / Versicherung von roten Kennzeichen

 

Classic Days auf Schloss Dyck 2017

 

Retro Classics CologneJetzt bequem Online anmelden zum BVfK-Gemeinschaftsstand.

 

Unabhängigkeitserklärung Teil 30: Denn nur der Inhalt zählt...

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

 

Hintergründe und Konditionen der Diesel-Umweltprämie

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

"Ab wann gilt denn die neue Regelung?" fragte ein Journalist.  "Ab sofort!" antworte diesmal nicht Günther Schabowski, sondern 20 Jahre später Anfang 2009 Peer Steinbrück und diesmal ging es nicht um den Mauerfall, sondern um die Abwrackprämie.  

Doch das sind nicht die einzigen Parallelen: Auch diesmal brach Chaos aus und die Autowelt stand Kopf. 

Mit heißer Nadel gestrickt musste in den ersten Wochen ständig nachgebessert werden, denn das Versprechen des Ex-Finanzministers und der Immer-noch-Kanzlerin galt zunächst für viele der Neu- und Jahreswagen nicht. 

Und es hieß wie so oft: "Warum habt Ihr die Verbände nicht vorher um Rat gefragt?" 

Egal, der BVfK hatte den Sprung aus dem Stand längst geübt und engagierte sich durch Kritik und konstruktive Vorschläge zu allen wichtigen Punkten meist als Erster und oft mit Erfolg. 

Der Hauptkritikpunkt konnte allerdings nicht ausgeräumt werden, denn als Unternehmerverband gilt es die Prinzipien der freien Marktwirtschaft zu vertreten. Staatliche Subventionen als beliebtes Mittel der Politik zwecks Notreparatur eigener Fehler sorgen fast immer für Wettbewerbsverzerrungen und fördern nicht unbedingt die Besten und Leistungsfähigsten. 

Bei der Abwrackprämie hatten die freien Händler oft das Nachsehen, denn ihre EU-Neuwagen hatten meist eine Tageszulassung und bei den Gebrauchtwagen sorgt die 12-Monats-Regelung für einen deutlichen Wertverlust bei all den Fahrzeugen, die etwas älter waren.

All diese Erinnerungen werden natürlich wach, wenn es nun wieder eine Abwrackprämie gibt, nur diesmal hat es sich Angela Merkel etwas leichter gemacht, denn sie muss den Adrenalinstoß für die deutsche Autowirtschaft nicht mit Steuern finanzieren - sofern man einmal davon absieht, dass die bei den Herstellern durch die Prämien entstehenden Einnahmeverluste steuermindernde Auswirkungen haben.

Und wieder einmal stellt sich die Frage, ob auch der freie Handel von der Prämienregelung profitiert, die man ja im Grunde genommen auch als mittelbare staatliche Maßnahme verstehen kann. 

Der BVfK hat bei den Herstellern diesbezüglich angefragt und wie zu erwarten (die Antworten sehen Sie unten): Für EU-Importe gelten die Förderungen nicht.

Das ruft natürlich die Kartellrechtsspezialisten des BVfK auf den Plan, die allerdings nach derzeitiger Einschätzung keine Angriffsmöglichkeiten sehen, denn im Grunde dürften diese Prämien so zu betrachten sein, wie die beinahe inflationäre Vielfalt von Incentives und Verkaufsförderungshilfen, die regelmäßig europaweit von allen Herstellern "aufgelegt" werden. 

Es ist daher auch davon auszugehen, dass Hersteller in anderen EU-Ländern mit ähnlichen Maßnahmen nachziehen werden, um eventuelle Marktverschiebungen zu korrigieren.

Denn wie so häufig gilt es auch diesmal, die Gesamtbetrachtung zu bemühen und die führt zu dem Ergebnis, dass nichts so weich ist, wie die Neuwagenpreise. 

Davon profitieren in der Regel die freien Händler und Vermittler wenngleich die Situation rund um den Dieselskandal auch für kleinere, leistungsstarke und flexible Händler nur schwer ohne Schaden zu überstehen ist. 

Dennoch gilt: In der Veränderung liegt die Chance und um diese zu nutzen brauche ich einen starken Partner, der mich informiert, aufklärt und unterstützt. Da gibt es niemanden, der das besser kann als Ihr BVfK! 

In diesem Sinne: 

„Alles Gute für Ihren Autohandel!"

Ihr

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

   

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Fragen und Antworten zum roten Kennzeichen / Versicherung von roten Kennzeichen

Zu welchen Fahrten darf das rote Kennzeichen benutzt werden?

Rote Händlerkennzeichen dürfen nur noch für die folgenden Fahrten verwendet werden:

• Probefahrten: Dabei handelt es sich um Beispiel um Testfahrten von Autokäufern, die ein neues oder gebrauchtes Auto vor dem Kauf fahren möchten.

• Überführungsfahrten: In diesem Fall wird das rote Kennzeichen verwendet, wenn ein Autohändler ein Kfz zum Beispiel von seiner Filiale zum Kunden bringen möchte oder ein Kfz von einer zur anderen Niederlassung gefahren, also „überführt“ werden muss.

• Prüfungsfahrten: Diese Fahrten werden zum Beispiel von amtlich Sachverständigen durchgeführt, um die einwandfreie Funktion eines Autos zu überprüfen.

• Werkstattfahrten: Kfz-Werkstätten können das rote Kennzeichen verwenden, wenn sie ein Auto abholen und zur Werkstatt bringen müssen oder wenn ein Fahrzeug nach der Reparatur getestet werden muss.

Wird ein rotes Kennzeichen genutzt, muss ein Fahrzeugscheinheft mitgeführt werden. In diesem Fahrtenbuch müssen nach § 16, Abs. 2 der FZV folgende Angaben zum genutzten Kfz sowie zur Fahrt vermerkt werden:

• Fahrzeughersteller, Fahrzeugmarke und Fahrzeugtyp

• Beginn und Ende der Fahrt

• Datum der Fahrt

• Fahrgestellnummer / Fahrzeug-Identifizierungsnummer

• Name und Anschrift des Fahrzeugführers

• Zweck der Fahrt mit Fahrtstrecke

Die Angaben sind  wichtig, damit der Autohändler nachweisen kann, dass das rote Kennzeichen ausschließlich für die dafür vorgesehenen Zwecke verwendet wird. Deshalb müssen die Eintragungen in das Fahrzeugscheinheft mindestens ein Jahr lang aufbewahrt werden, damit die Polizei oder andere Behörden bei begründeten Anlässen Zugriff darauf haben können.

Darf ich mein rotes Händlerkennzeichen verleihen?

Nein, natürlich nicht. Privatfahrten oder Fahrten, die nicht im Zusammenhang mit Ihrem KFZ – Handel stehen sind nicht versichert. Wenn Sie also an einen Dritten Ihr Händlerkennzeichen verleihen fällt diese Fahrt darunter. Diese entspricht dann nicht mehr einer Ordnungswidrigkeit sonder ist bereits eine Straftat.

Was kostet eine rote Nummer an Versicherungsschutz

Eine Kfz-Haftpflicht -, Vollkaskoversicherung inkl.

-       500 Euro Selbstbehalt inkl. Teilkaskoversicherung mit 150 Euro Selbstbehalt 

-       500 Euro Selbstbehalt bei Hagel mit roten Kennzeichen

kostet lediglich nur 1.150 EUR netto pro Jahr.

Für Fragen dazu oder Angebotsanfragen steht Ihnen Corinna Baumeister zur Verfügung:

Tel. 0228 – 85 40 9 – 13  

Mail :  c.baumeister@bvfk.de

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Classic Days auf Schloss Dyck 2017

Schon zum zwölften Mal  wich die Stille um Schloss Dyck dem Dröhnen und Stapfen der Motoren. Rund 40.000 Oldtimerfans mittlerweile aus ganz Europa zusammenströmend kamen am letzten Wochenende um die stählernen Seltenheiten bestückt mit einem oder 16 Zylinder zu bestaunen.

Gutes Schuhwerk und Ausdauer ist  für den Zuschauer gefragt aber jeder Fan kommt hier auf seine Kosten. Die Vielfältigkeit der besonderen Exponate zieht einen sofort in seinen Bann. Fahrzeuge von wenigen tausend EUR bis zu Millionenwerte die so selten, dass viele Besucher Sie noch nie gesehen haben gibt es zu bestaunen.

Für viel Zuspruch sorgte auch in diesem Jahr Heidi Hetzer mit Ihrem „Hudo“ aus Berlin. Die 80jährige die mit Ihrem 1930 gebauten Hudson Oldtimer fast drei Jahre und rund 80.000 Kilometer hinter sich gebracht hat ist immer umlagert von zahlreichen Fans wenn Sie von Ihren Fahrten berichtet.

Zu Ehren des vor kurzem 70 Jahre alt  gewordenen deutschen Rallykönig Walter Röhrl stellte die Autostadt aus Wolfsburg einige seiner wichtigsten Erfolgsfahrzeuge aus , den Audi Sport Quattro S1 von 1985, den Lancia Rally von 1983 und nicht zuletzt den Ford Capri RS von 1972. Am Sonntag hatten die Fans die Gelegenheit Ihn  mit  Christian Geistdörfer im Rundkurs um das Schloss live zu bewundern.

Unter dem Motto Stars and Stripes kamen hier auch die Fans der amerikanischen historischen Strassenkreuzer auf Ihre Kosten.

Die vielen Highlights dieser unglaublichen Veranstaltung aufzuzählen würde hier absolut  den Rahmen sprengen und wir hoffen das wir ein  Paar der Eindrücke vermitteln konnten.

Schauen Sie auch hier:

http://www.classic-days.de/classic-days/classic-days-2.html

Wir sind sicher im nächsten Jahr wiederzukommen…

Termin schon mal vormerken: 3. – 5. August 2018

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Retro Classics Cologne 24. - 26.11.2017 KÖLN MESSE -Jetzt bequem Online anmelden zum BVfK-Gemeinschaftsstand

Ab sofort finden Sie in Ihrem Mitgliederbereich alle Informationen zum BVfK-Gemeinschaftsstand auf der kommenden Retro Classics Cologne. Die Anmeldung sowie vergünstigte Karten können Sie jetzt ebenfalls ganz bequem Online bestellen.

Die Seite mit Infos und Anmeldung finden Sie im Mitgliederbereich unter Aktuelles oder folgen Sie diesem Link:

>>> Infos und Anmeldung zur RCC 2017 

(Bitte erst einloggen!)

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Bild rechts: Marcel Manthey, Koordination BVfK-DIGITAL

 

Unabhängigkeitserklärung Teil 30: 

Denn nur der Inhalt zählt...

Nochmal ein kurzer Ausflug in die Suchmaschinenoptimierung, denn es fragen sich noch immer viel zu viele Seitenbetreiber "Warum kann man mich nicht im Netz finden?" oder "Warum bin ich bei Google auf Seite 3?"

Dazu muss man verstehen, dass es bei Google nicht um die Domain als Ganzes geht, sondern jede Seite ganz individuell bewertet wird. Daher ist es wichtig einen guten Inhalt auf jeder einzelnen Seite anzubieten. Texte gut lesbar und mit treffenden und interessanten Unterüberschriften erstellen ist ein Muss. Ein Keyword pro Seite und eine ganz individuelle Metabeschreibung für jede Seite. Doppelte Inhalte werden von den Crawlern nicht gern gelesen und als qualitativ schlecht bewertet. Auch die Bildnamen oder Beschreibungen sollten bestenfalls das Keyword enthalten. 

Zur Unterstützung bietet Google für die, die selbst Hand an der Seite anlegen, mit den Webmaster Tools ein hilfreiches Werkzeug um die Inhalte zu analysieren.

Mit ein wenig Aufwand kann man so richtig gute Ergebnisse erzielen. Sollten Sie Unterstützung bei der Optimierung Ihrer Seite benötigen oder gar eine neue Seite erstellen wollen, wir helfen Ihnen gern. Sprechen Sie uns an. 

Viel Erfolg im Netz!

Ihr Marcel Manthey

Kontakt: m.manthey@bvfk.de

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung: 

Aktive und ehemalige BVfK-Juristen beim 10. Autorechtstag. Bild links: Simon Vondrlik, Moritz Groß; Alexander Sievers, Phillip Kuhlee, Stefan Obert, Matthias Giebler (v.l.n.r.)

Hintergründe und Konditionen der Diesel-Umweltprämie

Ausgangssituation

VW und andere Fahrzeughersteller bieten Käufern aktuell Umweltprämien beim Erwerb von Dieselfahrzeugen an, die bereits im Vorfeld des am 02.08.2017 stattgefundenen Diesel-Gipfels konzipiert und anschließend konkretisiert worden sind. Ziel dürfte es sein, einen Kaufanreiz für Dieselfahrzeuge zu schaffen und das Vertrauen der Käufer in die zugrundeliegende Technik zu stärken. Die Voraussetzungen für den Erhalt der Prämie und die damit einhergehende erforderliche Beschaffenheit des eingetauschten Fahrzeugs sind von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich:

Angebot von VW

Wer einen Neuwagen von VW erwirbt, soll den Angaben des Herstellers zufolge fortan bis zum Ende des Jahres 2017 von der Umweltprämie profitieren. Die Höhe der Prämie ist abhängig vom gewählten Fahrzeugmodell und variiert zwischen 2000 Euro und 10.000 Euro.

Beispiele für die Umweltprämie seitens VW: Der Kaufpreis eines VW UP soll um 2000 Euro reduziert werden, der von Golf und Tiguan um 5000 €. Auf den VW Passat soll 8000 € und den VW Touareg sogar 10.000 € Preisnachlass gewährt werden.

Zukunftsprämie: Darüber hinaus bietet VW eine sogenannte Zukunftsprämie für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben an. Laut Aussage des Herstellers erhält der Kunde für den Kauf eines mit Erdgas betriebenen Fahrzeugs 1000 €, für den Kauf eines Hybridfahrzeugs ca. 1700 € und für den Kauf eines Elektrofahrzeugs 2380 €. 

Voraussetzungen für den Erhalt der Prämie : Alter und Marke des abgegeben Fahrzeugs, welches im Zuge der Aktion verschrottet wird, spielen laut Angaben von VW keine Rolle. Somit soll die Eintauschaktionen in allen Fällen auch für Gebrauchtwagen anderer Hersteller gelten. Voraussetzung ist jedoch, dass es sich um ein Dieselfahrzeug mit Abgasnorm Euro 4 oder weniger handelt. Die Aktion endet offiziell am 31.12.2017.

Angebote anderer Hersteller

Der VW Konzern ist einschlägigen Presseberichten zufolge nicht der einzige Hersteller, der die sog. Umweltprämie anbietet.

Audi bietet je nach Fahrzeug eine Umweltprämie in Höhe von 3.000 bis 10.000 Euro an. Das Fahrzeug darf maximal in die Schadstoffklasse Euro 4 einzuordnen sein. Bei Fahrzeugen mit Plug-in-Hybrid-Antrieb verdoppelt Audi den Herstelleranteil von 1.500 €, sofern die Förderbedingungen der staatlichen E-Auto-Prämie erfüllt sind.

Auch Ford hat ein ähnliches System wie VW für die Vergabe der Prämien entwickelt. Die Voraussetzungen für deren Erhalt sehen es jedoch im Gegensatz zu VW vor, dass die Erstzulassung des eingetauschten Dieselfahrzeugs vor 2006 erfolgt ist und dieses höchstens die Abgasnorm Euro 3 erfüllt. Wenn dies der Fall ist, wird eine Prämie von 2.000 Euro bis 8.000 Euro je nach Fahrzeugmodell gewährt.

Renault gewährt eine Umweltprämie in Höhe von 2.000 Euro bis 7.000 Euro für alte Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 4.

BMW bietet Fahrzeugkäufern eine Umweltprämie für eingetauschte Fahrzeuge mit Euro 4 Norm oder schlechter an. Dafür muss allerdings ein BMW i3, ein Plug-In Hybrid oder ein Neuwagen (BMW/Mini) mit Euro 6 Norm und einem Ausstoß von maximal 130 Gramm CO² je Kilometer erworben werden.

Toyota bietet eine Eintauschprämie für die Fälle an, in denen sich Käufer für ein Hybridmodell entscheiden. Die Prämie soll 2.000 € betragen. Das Fahrzeug muss 6 Monate auf den Halter angemeldet gewesen sein.

Auch bei Mercedes wird eine Umweltprämie für einen Gebrauchtwagen mit Abgasnorm Euro 4 oder schlechter angeboten. Bis zu 2.000 Euro Prämie werden beim Kauf eines Euro 6-Neuwagens, Plug-in-Hybriden oder elektrischen Smart gewährt.

Skoda schließt sich an und gewährt für Dieselfahrzeuge mit den Schadstoffnormen Euro 1 bis Euro 4 eine Prämie von bis zu 5.000 Euro. Weitere Rabatte sind abhängig vom jeweiligen Fahrzeugmodell möglich.

Unterschied zur staatlich geförderten Abwrackprämie aus dem Jahr 2009

Die Abwrackprämie wurde im Rahmen des Konjunkturpakets II eingeführt und aus Investitions- und Tilgungsfonds finanziert, einem Sondervermögen des Bundes. Sie wurde auf Antrag vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ausgezahlt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorlagen. Zum damaligen Zeitpunkt erhielt derjenige, der sein Auto im Zuge eines Neuwagenkaufs verschrotten ließ, einen Betrag in Höhe von 2.500 Euro.

Der Unterschied zur Umweltprämie besteht darin, dass diese herstellerseitig unter eigens geschaffenen Voraussetzungen gewährt wird, im Gegensatz zur damaligen staatlichen Förderung. Zwar wurden Notwendigkeit und Bedingungen der Umweltprämie wohl auch im Rahmen des Diesel-Gipfels im Beisein von Vertretern der Politik diskutiert, letztendlich handelt es sich aber um eine freiwillige Leistung. Ein entsprechendes Konzept für eine staatliche Förderung wird von einigen Politikern gefordert, eine Umsetzung ist jedoch noch nicht in Aussicht.

Konkurrenz zum staatlich geförderten Elektroauto-Zuschuss

Laut den derzeit vorliegenden Informationen bleibt der staatlich gewährte Elektroautozuschuss von der derzeitigen Aktion der Hersteller unberührt. Wer sich heute für den Kauf eines Elektroautos entscheidet soll weiterhin einen Rabatt in Höhe von 4.000 Euro und bei einem Fahrzeug mit einem Plug-In-Hybrid in Höhe von 3.000 Euro erhalten.  Diese Summen werden hälftig vom Bund und hälftig vom Hersteller bezahlt. Voraussetzung für den gewährten Zuschuss ist allerdings, dass die Förderung beantragt wird und der Nettolistenpreis des Neufahrzeugs bei höchstens 60.000 € liegt.

Fazit der BVfK-Rechtsabteilung

Nach den vorstehenden Ausführungen dürfte es keinen einklagbaren Anspruch auf Erhalt der Umweltprämie geben. Die Voraussetzungen variieren von Hersteller zu Hersteller und basieren auf freiwilligen Leistungen ohne staatlichen Einfluss.

Möglich ist, dass zukünftig weitere Hersteller nachziehen. Ebenso möglich erscheint, dass ein staatliches Prämien-Konzept entwickelt wird. Hierzu wird jedoch überwiegend die Auffassung vertreten, dass der Staat nicht in einer Lage helfen solle, die herstellerseitig selbstverschuldet verursacht wurde. Bei Hinzutreten neuer Erkenntnisse wird die BVfK-Rechtsabteilung an dieser Stelle informieren.

BVfK-Rechtsabteilung


Rückfragen immer gerne an:    rechtsabteilung@bvfk.de

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BVfK-Terminkalender:

14. September 2017 - BVfK-IAA-Händlerabend in Bad Homburg

24. - 26. November 2017 - BVfK auf der RETRO CLASSICS COLOGNE

22. - 23. März 2018 - 11. Deutscher Autorechtstag in Königswinter

5. - 6. Mai 2018 - 12. GROSSER BVfK-JAHREKONGRESS / Rhein in Flammen

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